Wunschleistungen für Schwangere

Auch für werdende Mütter bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur das erforderliche Minimum. Viele Paare wünschen sich jedoch, die Entwicklung ihres Kindes genauer mitzuverfolgen. In unserer Praxis haben Sie deshalb die Möglichkeit, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch zu nehmen, deren Gebühren Sie bei uns erfragen können.

Wir bieten für Schwangere die folgenden Wunschleistungen an: (Klicken Sie auf die Leistungen um mehr zu erfahren.)
Erst-Trimester-Screening/ Nackenfaltenmessung
Das Risiko für das Down-Syndrom beim Feten steigt mit zunehmendem Alter der Mutter und erreicht mit 35 Jahren die Wahrscheinlichkeit von 1:385.
Diese Methoden ermöglichen eine genauere und individuellere Risikoabschätzung für Chromosomenstörungen, erbliche Erkrankungen oder Fehlbildungen. Dabei werden zwischen der 12. und abgeschlossenen 14. Schwangerschaftswoche die kindliche Nackenhautdicke (Nackenfalt/Nackentransparenz) mittels hochauflösendem Ultraschall gemessen und 2 Substanzen im mütterlichen Blut bestimmt. Vor jeder dieser Untersuchungen ist es wichtig, sich mögliche persönliche Konsequenzen zu überlegen. Momentan bieten wir diese Untersuchung nicht an – vermitteln Sie aber gern weiter.
HIV (AIDS-Test)
Die notwendigen Maßnahmen zur Prophylaxe einer möglichen Übertragung des HIV Virus von der Mutter auf das ungeborene Kind können nur dann erfolgreich eingesetzt werden, wenn die HIV-Infektion der Mutter bekannt ist.Daher wird jeder Schwangeren ein HIV-Antikörpertest angeboten werden. Gemäß den bestehenden Test-Empfehlungen ist die Durchführung des HIV-Testes an die ausdrückliche Zustimmung der werdenden Mutter gebunden und wird von der gesetzlichen Krankenkasse getragen.
Toxoplasmose
Etwa ein Drittel der Frauen im gebärfähigen Alter waren bereits (z.T. unbemerkt) an Toxoplasmose erkrankt und sind daher geschützt. Der Erreger ist ein kleiner Parasit (Toxoplasma gondii), der vor allem durch Tierkontakt, z.B. Katzenkot, durch Genuss von infizierten Nahrungsmitteln( rohes oder nicht durchgebratenes Fleisch, ungewaschenes Obst, Gemüse, Salat) sowie bei Gartenarbeiten übertragen wird. Die Toxoplasmose-Infektion macht sich durch uncharakteristische Symptome wie Lymphknotenschwellung, Fieber,
Kopfschmerzen, Muskel-, Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit bemerkbar. Im Allgemeinen verläuft die Infektion jedoch symptomlos. Eine Erstinfektion während der Schwangerschaft kann zur pränatalen Toxoplasmose führen. Diese hat unter Umständen eine Fehlgeburt, Totgeburt oder eine schwere Schädigung insbesondere des kindlichen Gehirns zur Folge.
Da durch einen frühzeitigen Therapiebeginn das Risiko einer fetalen Schädigung verringert werden kann, wird dem rechtzeitigen Erkennen einer akuten Erstinfektion während der Schwangerschaft eine wesentliche Bedeutung beigemessen.
Ein Test zu Beginn der Schwangerschaft sollte die Immunitätslage klären, damit die Schwangere weiß, ob Sie sich schützen muss und zum anderen, um die Diagnose „Toxoplasmose“ möglichst schnell und genau stellen zu können, wenn Krankheitssymptome während der Schwangerschaft auftreten. Werden keine Toxoplasmose-Antikörper nachgewiesen, sollte die Untersuchung während der Schwangerschaft aller 8-12 Wochen wiederholt werden. Die Kosten muss die werdende Mutter selbst tragen.
Windpocken (Varizellen)
Windpocken sind eine weltweit verbreitete, sehr ansteckende Krankheit, die durch das Varizella-Zoster-Virus hervorgerufen wird. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch durch virushaltige Tröpfchen, die beim Atmen oder Husten ausgeschieden werden oder durch den virushaltigen Bläscheninhalt. Etwa zwei Wochen nach der Ansteckung tritt der typische Hautausschlag mit starkem Juckreiz auf, meist von Fieber begleitet. Der Erkrankte ist üblicherweise zwei Tage vor Auftreten des Ausschlages bis zur Verkrustung der Mehrzahl der Pusteln ansteckend.
Gefährlich sind Windpocken auch für Schwangere, die bisher weder an Windpocken erkrankt waren, noch eine Windpockenimpfung erhalten haben. Bei Infektionen bis zur 20.Schwangerschaftswoche können schwere Fehlbildungen beim Ungeborenen auftreten. Erkrankt die Mutter um den Geburtstermin (fünf Tage vor bis zwei Tage nach der Entbindung), können Windpocken beim Neugeborenen lebensbedrohlich verlaufen. Sollten Sie sich nicht an eine früher aufgetretene Windpocken-Infektion erinnern können, wird eine Antikörperbestimmung empfohlen. Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse getragen.
Ringelröteln (nicht zu verwechseln mit Röteln)
Ungefähr zwei Drittel aller Erwachsenen haben in Ihrem Leben eine solche Infektion durchgemacht und gelten als immun. Ringelröteln-Infektionen (Parvovirus B19) während der Schwangerschaft können Folgen für das ungeborene Baby haben.
Eine Infektion in der ersten Schwangerschaftshälfte führt häufig auch zu einer Infektion des Kindes und in ca. 12% zu einer Fehlgeburt. In der zweiten Schwangerschaftshälfte entwickelt sich bei 4% der Kinder eine virusbedingte Blutarmut, die jedoch behandelt werden kann. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion (z.B. Husten, Niesen) oder Händeschütteln.
Ein einfacher Test kann Aufschluss über ihren Immunstatus geben.
Die Kosten muss die werdende Mutter selbst tragen.
Cytomegalie
Das Cytomegalie-Virus (CMV) ist weltweit verbreitet. In Deutschland haben etwa 45% der Frauen im gebärfähigen Alter die Erkrankung bereits durchgemacht. Meistens verläuft die Infektion harmlos und wird nicht bemerkt. Mögliche Anzeichen der Erkrankung können Fieber, Schwellung der Lymphknoten, Kopf-und Gliederschmerzen sein. Die Übertragung verläuft hauptsächlich über Tröpfcheninfektion, vor allem über Speichel (Küssen, Teilen von Nahrungsmitteln) aber auch über Urin, Sexualkontakt und Blut. Eine Schmierinfektion durch Windelwechsel bei erkranktem Kleinkind kann auch auftreten. Eine Erstinfektion in der Schwangerschaft tritt bei 0,15 – 2,0% der Schwangeren auf, bei 32% wird das Virus auf das Kind übertragen. Dann sind meistens schwere Organschäden beim Neugeborenen (Hörschäden, Intelligenzdefekte) die Folge. Die Infektion kann auch die Ursache für eine Totgeburt sein.
Ein einfacher Bluttest gibt Auskunft, ob bereits Immunität gegen diese Infektion vorliegt. Er sollte bereits in der Frühschwangerschaft durchgeführt werden. Ist er negativ, d.h. sind keine Antikörper nachweisbar, muss die werdende Mutter entsprechende Hygieneempfehlungen beachten (insbesondere bei einer Tätigkeit in Kindereinrichtungen).
Die Kosten muss die werdende Mutter selbst tragen.
Informationen: www.icon-cmv.de
Schwangerschaftsdiabetes
Als Schwangerschaftsdiabetes bezeichnet man eine erstmalig während der Schwangerschaft erkannte Störung des Blutzuckerstoffwechsels, Die Häufigkeit dieser Erkrankung nimmt seit mehreren Jahren deutlich zu und wird auf ca. 5% aller Schwangerschaften geschätzt. Erhöhte Blutzuckerwerte treten häufiger bei Frauen mit Übergewicht, Gestationsdiabetes in vorausgegangener Schwangerschaft, Familienanamnese bzw. bei älteren Schwangeren (>30 Jahre) auf. Mögliche Folge des Gestationsdiabetes sind übermäßiges Wachstum des Kindes, das den Geburtsvorgang erschwert, eine zu starke Zunahme der Fruchtwasserbildung und evtl. eine Mangelversorgung des Kindes durch eine Durchblutungsstörung des Mutterkuchens. Diese Faktoren erhöhen insbesondere das Risiko für Früh-und Totgeburten. Beim Säugling können nach der Geburt Anpassungsstörungen, wie Unterzuckerung, schwere Gelbsucht und Atemnot auftreten. Der Schwangerschaftsdiabetes macht zunächst keine Symptome und kann u.U. mit einfachen Tests wie Urinzuckerbstimmung nicht erfasst werden. Um das Risiko für Mutter und Kind zu erkennen, empfiehlt sich, in der 24. bis 28.SSW zunächst einen Vortest duchzuführen. Dafür trinken Sie eine Zuckerlösung und es wird Ihnen nach 1 Stunde Blut abgenommen. Für diesen Test müssen Sie nicht nüchtern sein. Wird bei diesem Test ein erhöhter Zuckerwert festgestellt, wird ein zweiter aufwändigerer Test durchgeführt, nach dem die Diagnose Gestationsdiabetes gestellt oder ausgeräumt wird. Bei positivem Befund wird unter Hinzuziehung eines Diabetologen eine Ernährungsberatung durchgeführt und/oder ein Therapieplan erstellt. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Abstrich auf B-Streptokokken
B-Streptokokken sind Bakterien, die bei jeder dritten bis vierten gesunden Schwangeren in der Scheide oder im Darm vorkommen, in der Regel keine Beschwerden verursachen und für die Schwangere selbst keine Gefahr darstellen. Deshalb ist während der Schwangerschaft in der Regel auch keine Behandlung erforderlich. Außerdem sind die Bakterien zum Zeitpunkt der Geburt oft schon wieder nachgewachsen, wenn man längere Zeit vorher, z.B. nach Vorliegen des Testergebnisses, behandeln würde. Eine Gefährdung besteht jedoch für das Neugeborene. Wenn B-Streptokokken während der Geburt auf das Neugeborene übertragen werden, und das geschieht in 30-50%, kann das Kind an den ersten Lebenstagen an schweren Infektionen erkranken. Gefürchtet ist insbesondere die durch B-Streptokokken verursachte Hirnhautenzündung. Die Untersuchung in Form eines Abstriches aus der Scheide sollte am Ende der Schwangerschaft (35.bis 37.Woche) durchgeführt werden. Der Streptokokkennachweis wird im Mutterpass dokumentiert. In der Klink wird dann während der Geburt ein Antiobiotikum verabreicht, dadurch kann das Baby sicher vor einer Infektion geschützt werden. Da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Entnahme des Abstriches und die kulturelle Anzüchtung im Labor derzeit nicht übernehmen, müssen diese privat bezahlt werden.

 

Einzelne der aufgeführten Untersuchungen sind kein Bestandteil der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen und deshalb für Patientinnen der GKV Wunschleistungen, die nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) privat mit Ihnen abgerechnet werden müssen.

pdf_icon_small Zusatzleistungen für Schwangere (Erklärung zur Behandlung mit Kostenübersicht)